Barrierefreiheit ("Accessibility“)
"Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Behindertengleichstellungsgesetz - BGG vom 1. Mai 2002).
Benutzerfreundlichkeit ("Usability“)
Sie beschreibt die einfache Bedienbarkeit technischer Systeme wie beispielsweise Webseiten. Die Normenreihe DIN EN ISO 9241 definiert in Teil 11 die der Benutzerfreundlichkeit analoge Gebrauchstauglichkeit als das Produkt aus Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit.
Verständlichkeit ("Intelligibility“)
Hierunter versteht man allgemein die zielgruppengerechte Aufarbeitung einer Information. Nach dem 1973 entstandenen so genannten "Hamburger Verständlichkeitskonzept“ umfasst Verständlichkeit vier Dimensionen: Einfachheit, Gliederung und Ordnung, Kürze und Prägnanz und zusätzliche Stimulanz.
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Erstellt am: 01.07.2020 | Letzte Aktualisierung: 01.07.2020
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