Sie sind hier: Start » Standards » Vermittlungsqualität » Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Internet
​
Unter Barrierefreiheit ("Accessibility") versteht man den uneingeschränkten Zugriff auf Webseiten - unabhängig von technischen oder körperlichen Möglichkeiten.
​
"Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (§ 4 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze, Behindertengleichstellungsgesetz - BGG vom 1. Mai 2002).
​
Die "Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0“ vom 12. September 2011 regelt die gesetzlichen Maßgaben im Einzelnen. Sie richtet sich an Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Die BITV 2.0 gilt für:
​
-
Internetauftritte und -angebote sowie
-
Intranetauftritte und -angebote, die öffentlich zugänglich sind, sowie für
-
mittels Informationstechnik realisierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind.
​
Erklärung zur Barrierefreiheit
Nach § 12b des Behindertengleichstellungsgesetzes und § 7 der BITV muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf allen unter das Gesetz fallenden Webseiten eingebunden sein. Die Erklärung sollte von der Startseite und allen Unterseiten aus direkt zu erreichen sein - vergleichbar mit der Datenschutzerklärung.
afgis-Empfehlung: Um Ihre Nutzer*innen zu unterstützen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, ist es in jeden Fall sinnvoll, eine Erklärung zur Barrierefreiheit anzubieten.
Schildern Sie, welche Inhalte barrierefrei sind und in welcher Form Ihre Seite besucht werden kann. Wichtig ist auch, zu erläutern, was nicht problemlos zugänglich ist und wie Sie gegebenenfalls helfen würden bzw. ansprechbar sind.
​
Web-Standards
Die Bestimmungen der 2011 veröffentlichten BITV basieren im Wesentlichen auf den vom World Wide Web Consortium (W3C) publizierten "Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte“.
Die aktuelle Fassung in der Version 2.0 trat Ende 2008 in Kraft, aber bereits 1999 wurde der erste international anerkannte Standard der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) veröffentlicht.
Im Juni 2018 gab das W3C die WCAG 2.1 als Web Standard heraus. Auf dieser Basis wurde die BITV (immer noch 2.0) angepasst und ist seit dem 25. Mai 2019 in Kraft. In Deutschland gelten damit die Regeln der WCAG 2.0 inklusive der Erweiterungen der WCAG 2.1.
​
Links zum Thema
​​
-
WCAG 2.0 in Deutsch
-
WCAG 2.1 in Englisch
-
Aktion Mensch: Artikel zu Konzeption, Gestaltung & Technik barrierefreier Web-Angebote sowie Tipps zur Umsetzung der internationalen Richtlinien (WCAG 2.0)
-
W3C: Guidance for writing, designing, and developing for accessibility
-
Netzwerk Leichte Sprache: Was ist Leichte Sprache? Welche Regeln gibt es? Prüfen von Leichter Sprache
​
​
Erstellt am: 01.07.2020 | Letzte Aktualisierung: 01.07.2020
​